Gesetze und Regelungen

Lärm am Arbeitsplatz kann das Gehör schädigen. Um Arbeitnehmer vor Lärmschäden zu schützen, müssen Arbeitgeber diesbezügliche Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes wurde ein entsprechendes Gesetz entworfen. Die wichtigsten Punkte lauten:

  • Wenn Arbeitnehmer einem täglichen Geräuschaufkommen von mehr als 80 dB(A) ausgesetzt sind, muss der Arbeitgeber Gehörschützer bereitstellen.
  • Wenn Arbeitnehmer einem täglichen Geräuschaufkommen von mehr als 80 dB(A) ausgesetzt sind, müssen sie einen Gehörschutz tragen (während der gesamten Lärmbelastung).
  • Wenn die Exposition 85 dB(A) überschreitet, muss ein Aktionsplan erstellt werden.
  • Wenn der Grenzwert von 87 dB(A) überschritten wird (gemessen im Ohr, d.h. unter Berücksichtigung des Gehörschutzes), muss unverzüglich sichergestellt werden, dass der Lärm unterhalb dieses Grenzwertes liegt.
  • Arbeitgeber müssen ihr Personal ausreichend über die Gefahren von Lärm informieren.
  • Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Hörtest, um festzustellen, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind.

Seit dem 21. April 2018 fällt der Gehörschutz der PSA unter die Kategorie III – die Kategorie der Produkte, die vor schweren Gesundheitsschäden schützen. Unsere Produkte erfüllen seitdem auch die Normen der Kategorie III. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber auch gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschäden bei Arbeitnehmern zu ergreifen. Möchten Sie Ihre Mitarbeiter vorschriftsmäßig schützen und sich dann nicht mehr darum kümmern müssen? Pluggerz bietet Ihnen ein komplettes Service-Konzept bei der Anschaffung von professionellem Gehörschutz in Ihrem Unternehmen.

Zertifizierung

Unsere Ohrpassstücke sind gemäß folgenden Zertifikaten zertifiziert:

ISO9001-2015

(EU)2016/425, Modul D

EN352-2: 2002

Normenausschuss

Pluggerz ist im niederländischen Normenausschuss „Gehörschutz" vertreten. Vom niederländischen Normenausschuss wurden wir in den europäischen technischen Ausschuss „EN/TC 159 Gehörschützer“ entsandt.

Dazu gehören folgende Arbeitsgruppen, die sich mit der Gestaltung und Entwicklung europäischer Normen befassen:

  • CEN/TC 159/WG 02 „Electronic and amplitude-sensitive hearing protectors" (Elektronische und amplitudenempfindliche Gehörschützer)
  • CEN/TC 159/WG 05 „Hearing protectors - Selection and use" (Gehörschützer - Auswahl und Anwendung)
  • CEN/TC 159/WG 06 „Hearing protectors - General requirements and test methods" (Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren) 

Die Teilnehmer sind hier als Experten vertreten.